Dem Schulrecht als Spezialgebiet des Verwaltungsrechts gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Wir achten darauf, dass Schulen und Schulämter die Schüler- und Elternrechte nicht antasten. Von der Einschulung an, während des weiterführenden Bildungsgangs und der beruflichen Ausbildung stehen wir unseren Mandanten in allen bildungsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite, damit die von uns vertretenen Schülerinnen und Schüler im Verlauf ihres Schulbesuchs keine Nachteile erfahren.
Zum einen sind wir unseren Mandanten in Fragen der Schulwahl und des Schulwechsels behilflich. So können wir mit Blick auf die Einschulung nach Möglichkeiten suchen, um eine begründete Ausnahme zum Besuch einer anderen als der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule zu erwirken und einem sogenannten Gestattungsantrag zum Erfolg verhelfen.
Geht es um die Wahl des weiterführenden Bildungsgangs, helfen wir bei Fragen zur Empfehlung der abgebenden Grundschule. Wir informieren Eltern über ihren weitreichenden Beratungsanspruch und ihrem in Hessen verfassungsgestützten Entscheidungsrecht. Sofern die Aufnahme in die gewünschte Schule an dem Überschreiten der Aufnahmekapazität zu scheitern droht, suchen wir zusammen mit Ihnen nach Wegen, um eine Zuweisung in eine andere Schule zu vermeiden.
Zum anderen umfasst unsere Tätigkeit die Gesamtheit der prüfungsrechtlichen Angelegenheiten. Das heißt, wir gehen für Sie gegen nicht ordnungsgemäße Prüfungsbedingungen oder nicht nachvollziehbare Noten vor, treten für einen zu gewährenden Nachteilsausgleich ein und kämpfen im Falle einer Nichtversetzung für das schulische Weiterkommen unserer Mandanten.
Sollte ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bestehen, setzen wir uns dafür ein, dass den Schülerinnen und Schülern eine an ihren individuellen Fähigkeiten ausgerichtete Hilfestellung zuteil wird. Dabei unterstützen wir die Eltern, ihre Beteiligungsrechte zielgerichtet wahrzunehmen und bei der Ausgestaltung des Förderplans mitzuwirken. Auch wenn Schülerinnen und Schüler einer individuellen Förderung bedürfen, ist es häufig vorzugswürdiger, sie nicht in einer Förderschule zu unterrichten, sondern ihnen in Form der inklusiven Beschulung eine möglichst umfassende Teilnahme am Unterricht der allgemeinen Schule zu sichern. Gleichwohl darf es kein Ziel sein, ein Kind vorschnell sonderpädagogischen Fördermaßnahmen zuzuführen.
Mobbing im Schulalltag stellt für Schüler und Eltern in zunehmenden Maße ein großes Problem dar. Die Betroffenen werden oftmals ausgegrenzt, so dass sie sich hilflos und bei der Konfliktbewältigung alleine gelassen fühlen. Als Rechtsanwälte können wir dazu beitragen, die Konfliktlage zu entschärfen und notfalls auch die erforderlichen Rechtsmittel ergreifen, um ein friedliches Miteinander herbeizuführen.
Nicht zuletzt beraten und vertreten wir Schülerinnen und Schüler, denen ein schulisches Fehlverhalten zur Last gelegt wird. Insbesondere bei drohenden Ordnungsmaßnahmen bietet es sich bereits im Vorfeld einer Klassenkonferenz an, den von der Schule erhobenen Vorwurf und die beabsichtigte Sanktion kritisch zu hinterfragen, um gut vorbereitet die obligatorische Anhörung wahrnehmen zu können. Wurde eine Ordnungsmaßnahme angeordnet, gelingt es nicht selten kraft fachkundiger Prüfung, diese wegen Verfahrensfehlern oder Unverhältnismäßigkeit als rechtswidrig anzugreifen und zu verhindern.